Die Kanzlei SCHEER UND HARTMANN ist am 01.01.2009 aus der Anfang 1976 gegründeten Sozietät Scheer und Stahmer hervorgegangen.
SCHEER UND HARTMANN ist eine zivil- und handelsrechtlich ausgerichtete Kanzlei, die ihre Tätigkeitsschwerpunkte im nationalen und internationalen Speditions- und Frachtrecht nebst Speditions- und Transportversicherungsrecht sowie im Bereich des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts hat. Zu den Mandanten zählen insbesondere in- und ausländische Transport- und Logistikunternehmen sowie deren Versicherer, Assekuradeure und Versicherungsmakler, weiterhin Handels- und Medienunternehmen wie auch Einzelunternehmen/ -personen.
SCHEER UND HARTMANN ist aufgrund langjähriger Erfahrung bestens vertraut mit den tatsächlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten und Zusammenhängen der von ihr betreuten Branchen.
Diese Erfahrung setzt SCHEER UND HARTMANN stets ein, um seine Mandanten bei der Aufklärung und Strukturierung der zu regelnden Sachverhalte zu unterstützen.